Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird laut §15 Absatz 3 des Schulgesetzes durch die zurzeit besuchte Schule schriftlich eine Schullaufbahnempfehlung formuliert. Die Empfehlung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des gymnasialen Bildungsganges hat zu erfolgen, wenn der Durchschnitt der Halbjahresnoten Ihres Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache (Englisch) 2,5 oder besser ist. Aber auch ohne die Empfehlung der abgebenden Schule, den Schulbesuch in einem Bildungsgang fortzuführen, der mit der Allgemeinen Hochschulreife (dem Abitur) endet, können Sie Ihr Kind am Gymnasium anmelden. *

Da mit der Anmeldung (Formulare siehe Webseite) das Zeugnis des 1. Halbjahres der 6. Klasse eingereicht werden muss, beginnt der Anmeldezeitraum mit den Winterferien. Er endet am letzten Werktag des Monats Februar, dieses Jahr also am 28.02.2022.

Sobald das Staatliche Schulamt in Greifswald uns die Aufnahme aller angemeldeten Schüler gestattet, werden wir Sie schriftlich informieren. Dies kann jedoch bis in den Mai hinein dauern. Aus unseren Erfahrungen heraus spricht aber nichts gegen eine Aufnahme jedes angemeldeten Kindes. Sie können also mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass ihr Kind das Runge-Gymnasium besuchen darf, wenn Sie es bei uns angemeldet haben.

So es die Corona-Pandemie-Lage zulässt, werden wir kurz vor den Sommerferien zu einer Elternversammlung einladen, in der Sie die zukünftige Klassenleiterin oder den zukünftigen Klassenleiter Ihres Kindes kennenlernen und somit auch die Klassenzusammensetzung erfahren werden.

*   - Sofern Sie sich entgegen der Schullaufbahnempfehlung für den Besuch des gymnasialen Bildungsganges entscheiden, gilt die Jahrgangsstufe 7 als Erprobungsschuljahr. Sollte Ihr Kind dieses nicht erfolgreich absolvieren, hat es den gymnasialen Bildungsgang zu verlassen.