Da Sie mit der Anmeldung (Formulare siehe Webseite) das Zeugnis des 1. Halbjahres der 6. Klasse einreichen müssen, beginnt der Anmeldezeitraum mit den Winterferien. Er endet am letzten Werktag des Monats Februar, dieses Jahr also am 28.02.2023.

Sie finden auf dieser Seite alle benötigten Formulare.

Zunächst das offizielle für das Schulamt. Weiterhin unser hauseigenes, weil wir weitere Daten für einen reibungslosen Übergang an unsere Schule benötigen.
Bitte nicht den Fahrantrag vergessen, wenn Sie nicht in Wolgast wohnen.
Und dann noch eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Schullaufbahnempfehlung, soweit diese nicht auf dem Zeugnis vermerkt ist, beilegen und alles an uns schicken oder im Sekretariat abgeben.

Bitte füllen Sie alle Formulare vollständig aus.

Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird laut §15 Absatz 3 des Schulgesetzes durch die zurzeit besuchte Schule schriftlich eine Schullaufbahnempfehlung formuliert. Die Empfehlung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des gymnasialen Bildungsganges hat zu erfolgen, wenn der Durchschnitt der Halbjahresnoten Ihres Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache (Englisch) 2,5 oder besser ist. Aber auch ohne die Empfehlung der abgebenden Schule, den Schulbesuch in einem Bildungsgang fortzuführen, der mit der Allgemeinen Hochschulreife (dem Abitur) endet, können Sie Ihr Kind am Gymnasium anmelden. *

Da mit der Anmeldung (Formulare siehe Webseite) das Zeugnis des 1. Halbjahres der 6. Klasse eingereicht werden muss, beginnt der Anmeldezeitraum mit den Winterferien. Er endet am letzten Werktag des Monats Februar, dieses Jahr also am 28.02.2022.

Sobald das Staatliche Schulamt in Greifswald uns die Aufnahme aller angemeldeten Schüler gestattet, werden wir Sie schriftlich informieren. Dies kann jedoch bis in den Mai hinein dauern. Aus unseren Erfahrungen heraus spricht aber nichts gegen eine Aufnahme jedes angemeldeten Kindes. Sie können also mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass ihr Kind das Runge-Gymnasium besuchen darf, wenn Sie es bei uns angemeldet haben.

So es die Corona-Pandemie-Lage zulässt, werden wir kurz vor den Sommerferien zu einer Elternversammlung einladen, in der Sie die zukünftige Klassenleiterin oder den zukünftigen Klassenleiter Ihres Kindes kennenlernen und somit auch die Klassenzusammensetzung erfahren werden.

*   - Sofern Sie sich entgegen der Schullaufbahnempfehlung für den Besuch des gymnasialen Bildungsganges entscheiden, gilt die Jahrgangsstufe 7 als Erprobungsschuljahr. Sollte Ihr Kind dieses nicht erfolgreich absolvieren, hat es den gymnasialen Bildungsgang zu verlassen.

Ja, auch später ergeben sich noch Möglichkeiten, auf das Gymnasium zu wechseln.

Nach § 66 Absatz 3 des Schulgesetzes kann ein Lernender ab der Jahrgangsstufe 7 auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu uns wechseln. Dazu müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Ihr Kind muss in der 7. Klasse begonnen haben, eine zweite Fremdsprache zu erlernen, die auch am Runge-Gymnasium im entsprechenden Jahrgang erteilt wird. Des Weiteren muss das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und beiden Fremdsprachen einen besseren Notendurchschnitt als 2,5 aufweisen und die Klassenkonferenz der abgebenden Schule muss dem Antrag der Erziehungsberechtigten zustimmen (Versetzungs-, Kurseinstufungs- und Durchlässigkeitsverordnung §12). Nach unseren Erfahrungen sind solche Übergänge für die Kinder und Jugendlichen schwerer zu meistern, als wenn sie gleich in der 7. Klasse den Weg am Gymnasium beginnen.

Entsprechend der derzeit gültigen Rechtslage ergibt sich eine zweite Möglichkeit des späteren Übergangs in den gymnasialen Bildungsgang nach der 10. Klasse. Hierbei ist unabdingbare Voraussetzung, dass von Klasse 7 bis 10 durchgängig eine zweite Fremdsprache erlernt und erfolgreich abgeschlossen wurde. Nach dem Abschluss der Mittleren Reife mit einem mindestens befriedigenden Ergebnis (Durchschnitt mindestens 3,4) muss am Gymnasium die 10. Klasse wiederholt werden. Eine Versetzung in die 11. Klasse berechtigt dann zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und damit zur letzten Etappe auf dem Weg zum Abitur.

Entsprechend § 19 des Schulgesetzes vermittelt das Gymnasium den Lernenden eine vertiefte Allgemeinbildung, die auch zum Studium an einer Hochschule befähigen soll. Demzufolge sind die Anforderungen höher als z. B. in der Regionalen Schule. Dessen sollten Sie sich bewusst sein.

Wie können Sie nun erkennen, ob Ihr Kind diesen höheren Anforderungen gerecht wird? Dabei hilft Ihnen die Schullaufbahnempfehlung, die nach §15 Absatz 3 des Schulgesetzes am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 durch die zurzeit besuchte Schule schriftlich formuliert wird. Die Empfehlung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des gymnasialen Bildungsganges hat zu erfolgen, wenn der Durchschnitt der Halbjahresnoten Ihres Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache (Englisch) 2,5 oder besser ist..

Aber auch ohne die Empfehlung der abgebenden Schule, den Schulbesuch in einem Bildungsgang fortzuführen, der mit der Allgemeinen Hochschulreife (dem Abitur) endet, können Sie Ihr Kind am Gymnasium anmelden. Letztlich entscheidet laut Schulgesetz der Elternwille über den Bildungsgang des Kindes. Bei dieser Entscheidung sollten Sie Charaktereigenschaften Ihres Kindes heranziehen.

Sofern Sie sich entgegen der Schullaufbahnempfehlung für den Besuch des gymnasialen Bildungsganges entscheiden, gilt die Jahrgangsstufe 7 als Erprobungsschuljahr. Sollte Ihr Kind dieses nicht erfolgreich absolvieren, hat es den gymnasialen Bildungsgang zu verlassen.

Zwar ist es das Ziel des Gymnasiums, Ihre Kinder auf den erfolgreichen Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) vorzubereiten, jedoch erwerben sie auf dem Weg dorthin bereits andere schulische Abschlüsse, die jemandem, der das Abitur nicht besteht, nicht ins Bodenlose fallen lassen.

Das Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern hat in § 19 Absatz 4 diese Fälle wie folgt geregelt:Das Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern hat in § 19 Absatz 4 diese Fälle wie folgt geregelt:Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreicht Ihr Kind einen Abschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist.
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erreicht Ihr Kind einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist, wenn das Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 einen Notendurchschnitt über alle Fächer von mindestens 3,9 ausweist.
Im anderen Fall kann sich Ihr Kind an unserer Schule einer entsprechenden zentralen Prüfung unterziehen. Diese orientiert sich an den Prüfungen zur Mittleren Reife.

Erbringt Ihr Kind in der Qualifikationsphase des Gymnasiums (Klassenstufen 11 und 12) in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren bestimmte Leistungen, so kann es den „Schulischen Teil der Fachhochschulreife“ bescheinigt bekommen.

Das normale Ziel ist natürlich am Ende der Schulzeit der erfolgreiche Abschluss dieser mit dem Ablegen des Abiturs (der Allgemeinen Hochschulreife).

Schrittweise wird in Klasse 7 der Fachunterricht ausgebaut. Eine weitere Fremdsprache muss erlernt werden.
In Klasse 8 folgen dann Sozialkunde sowie Arbeit-Wirtschaft-Technik und in Klasse 9 Astronomie.

Insgesamt stehen zunächst 31 Wochenstunden auf dem Stundenplan. Das bedeutet, dass an einem Tag der Woche Nachmittagsunterricht sein wird, sehr wahrscheinlich am Montag.

Als Ganztagsschule bieten wir am Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagnachmittag Freizeit- und Förderangebote an.

Am Gymnasium ist verpflichtend eine zweite Fremdsprache zu erlernen. Der Unterricht dort ist mindestens bis einschließlich Klasse 10 zu belegen.

Das Fremdsprachenkonzept des Runge-Gymnasiums sieht als Angebot Französisch und Spanisch vor.

Sollte aufgrund zu geringen Interesses eine Sprachgruppe nicht zustande kommen, werden wir auf den Zweitwunsch zurückgreifen, werden Sie aber natürlich informieren.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ein Schulwechsel auch einen Wechsel der Bezugspersonen mit sich bringt. Selbst wenn Sie auf dem Anmeldeformular vermerken, mit wem Ihr Kind gern in einer Klasse sein möchte, können wir dies nicht garantieren. Bei der Klassenbildung gehen wir nach folgenden Kriterien vor: gewählte zweite Fremdsprache, möglichst Gleichverteilung der Geschlechter und von Schülern mit und ohne Gymnasialempfehlung, Wohnort bzw. bisheriger Schulort, Fächerkombination der zukünftigen Klassenleiter.

Auch wenn es manchmal Tränen gibt, weil die beste Freundin einer anderen Klasse zugeordnet wurde, glauben Sie uns aus langjähriger Erfahrung: Gerade im Alter von 12 / 13 Jahren ändern sich Freundschaften schnell. Man findet an der neuen Schule schnell neue Freunde, und der eventuelle Aufwand einer Umwahl von Fremdsprachen oder Ähnlichem stellt sich im Nachhinein als überflüssig, wenn nicht sogar nachteilig heraus.

Im Bereich des Ganztagskonzeptes planen wir Förderunterricht für Begabte und Benachteiligte. Dies hängt allerdings von den zur Verfügung stehenden Stunden in den jeweiligen Fächern ab und kann nicht versprochen werden.

Am häufigsten nachgefragt sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen.

Je nachdem, welches ihr Wohnort ist, ist ein anderes Verkehrsunternehmen für den ÖPNV und damit auch den Schülerverkehr zuständig. Auf der Insel Usedom gibt es Schüler, die mit dem Zug nach Wolgast fahren, und andere, für die ein Schülerbus fährt. Wir haben auf die Auswahl des Verkehrsmittels keinen Einfluss.

Wenn Ihr Kind Fahrschüler ist, müssen Sie zusammen mit den Anmeldeformularen auch einen Antrag auf Fahrausweis ausfüllen und ein Passbild beilegen.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen liegt der Schulweg in Verantwortung der Eltern. Bitte informieren Sie sich vor Schulstart im August über Fahrpläne und Haltestellen. Vielleicht können Sie den Weg sogar einmal mit Ihren Kindern zurücklegen.

Die meisten Busse halten morgens direkt vor der Schule, einige fahren dort am Nachmittag auch wieder ab. Andere Abfahrtshaltestellen befinden in der Breiten Straße vor der Pension „Zum Alten Schweden“ und in der Baustraße auf Höhe des Altenheimes der Diakonie.

Schüler, die mit dem Zug kommen und wieder abfahren, steigen am Hauptbahnhof aus und wieder ein und nutzen den Stadtverkehr, um in die Greifswalder Straße zu fahren, oder laufen vom Bahnhof Wolgast Hafen zu uns.

Als Ganztagsschule bieten wir natürlich auch die Möglichkeit an, eine warme Mittagsmahlzeit zu sich zu nehmen. Dies kann in den beiden Pausen um 11.10 Uhr und 13.05 Uhr erfolgen. Unser Essenanbieter ist die „Kleine Ranch“. Sie bietet täglich zwei Essen zu einem Preis von momentan 4,80 € an.

Die Bestellung mit sofortiger Bezahlung erfolgt direkt im Raum 005, bei Abbestellung gibt es eine Rückzahlung bzw. Gutschrift.

zeit

Unterrichtszeiten

          

Pausenzeiten

07.45 - 08.30 Uhr    
   Wechselpause 08.30-08.35 Uhr
08.35-09.20 Uhr    
   Hofpause 09.20 - 09.40 Uhr
09.40 - 11.10 Uhr    
   Hofpause 11.10 - 11.30 Uhr
11.30 - 12.15 Uhr    
   Wechselpause 12.15 - 12.20 Uhr
12.20 -13.05 Uhr    
   Hofpause 13.05 - 13.35 Uhr
13.35 - 15.05 Uhr